Weiter findet für die CECONOMY AG der Deutsche Corporate Governance Kodex Anwendung. Vorstand und Aufsichtsrat sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht („Comply or Explain“). Nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats richten Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG ihr Handeln an den jeweils gültigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus und weichen nur in begründeten Ausnahmefällen davon ab.
Die einzelnen Regelungen ergeben zusammengenommen die Unternehmensverfassung der CECONOMY AG. An dieser Stelle werden wir die wichtigsten Gesellschaftsdokumente und Erklärungen zur Corporate Governance für Sie bereithalten.